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Aufnahme in die Grundschule

Die Grundschulleitung führt ein standardisiertes und auf die DSK zugeschnittenes Testverfahren zur Überprüfung der Schulfähigkeit allgemein (1 Klasse) und des Sprachniveaus (2-4 Klasse) durch.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Deutsche Schule Kyjiw besteht nicht.

Vorrang bei der Aufnahme bekommen aber:

  • Ehemalige Schülerinnen und Schüler, die im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine die Schule verlassen mussten
  • Kinder aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die den Anschluss im deutschsprachigen Ausbildungssystem brauchen
  • Geschwisterkinder von DSK-Schülern

Sprachliche Voraussetzungen zur Aufnahme in die Grundschule

Eine altersgemäße Entwicklung wird bei einer Aufnahme in die 1. Klasse vorausgesetzt.

Eine Aufnahme von Kindern, die derzeit keinerlei Deutschkenntnisse haben, ist  nur in der Grundstufe (Klassen 1 und 2) möglich.

Das unabdingbare Kriterium für die Aufnahme in die 3. und 4. Klasse ist eine dem Alter des Schülers/ der Schülerin angemessene Beherrschung der deutschen Sprache, d.h. für die Grundschule das Sprachniveau A1, laut GER, dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.

Die Testungen finden nach Absprache statt. Ausgenommen sind die Kinder der nicht-Ukrainischen Expats bzw. SuS, die vor dem Test/ Quereinstieg nicht in der Ukraine/ Kyjiw beschult worden sind.

Die Schulerfolge/ Kenntnisse in den anderen Schulfächern (Mathe/ Englisch) sind von dem letzten Schulzeugnis zu entnehmen bzw. im Laufe von Probetagen in Erfahrung zu bringen.

Anmeldung zum Aufnahmegespräch

Wir bitten die Eltern, pro Kind ein Anmeldungsformular auf unserer Webseite auszufüllen und abzusenden oder die Schule auf einem anderen geeigneten Weg zu kontaktieren:

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte Kopien des Zeugnisses für das letzte Schuljahr (für die Kinder der 3. Und 4. Klasse) mit.

Nach der vorherigen Vereinbarung kann das Kind an Probestunden an einem „Schnuppertag“  teilnehmen.

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