Erstanmeldung, einmalig (für Devisenausländer) | 835,00 € | Je Kind |
Erstanmeldung, einmalig (für Deviseninländer) | 28200 ₴ | Je Kind |
Wiederanmeldung, einmalig (für Devisenausländer) | 400,00 € | Je Kind |
Wiederanmeldung, einmalig (für Deviseninländer) | 13650 ₴ | Je Kind |
Grundschule (Klasse 1 – 4) | 7150,00 € | Je Kind |
Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10) | 7920,00 € | Je Kind |
Sekundarstufe II (Klasse 11 – 12) | 8800,00 € | Je Kind |
Beaufsichtigung, je angefangener 15 Minuten | 10,00 € |
Gebühr für monatliche Ratenzahlung | 20,00 € |
1 Arbeitstag | 40,00 € |
1 Kalendermonat | 100,00 € |
1. Bei der Erstanmeldung zur DSK ist eine nicht rückerstattungsfähige Anmeldegebühr pro Kind zu entrichten. Im Falle einer Wiederaufnahme des Schülers ist eine reduzierte Aufnahmegebühr zu bezahlen. Für die Schüler, die die Schule wegen des Krieges verlassen haben, wird bei der Rückkehr während des Schuljahres 2025-2026 keine Aufnahmegebühr bezahlt.
2. Die Aufnahme des Kindes erfolgt erst, wenn die Aufnahmegebühr gezahlt ist.
3. Stundenplan sowie die Versorgung der Schüler mit Büchern und Arbeitsheften, unterrichtsrelevanten Kopien, mehrstündigen Exkursionen, und Nachmittagsbetreuung in der Grundschule.
4. Kosten für Schulfahrten oder sonstige (außerschulische) Veranstaltungen der DSK sind gesondert zu bezahlen.
5. Eine 6%-ige Ermäßigung auf das Jahresschulgeld wird gewährt, wenn das Jahresschulgeld innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Schuljahres in voller Höhe bezahlt wird.
6. Eine 3%-ige Ermäßigung auf das Jahresschulgeld wird gewährt, wenn das Halbjahresschulgeld innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Halbjahres in voller Höhe bezahlt wird.
7. Bei Geschwisterermäßigungen zählen Schulkinder gemeinsam. Das älteste Kind zählt als 1. Kind, das zweitälteste Kind als 2. Kind usw. Das 2. Kind erhält eine Ermäßigung von 10%. Das 3. Kind erhält eine Ermäßigung von 15%. Jedes weitere Kind erhält eine Ermäßigung von 15%. Wenn das Schulgeld vom Arbeitgeber des Auftraggebers bezahlt wird, wird keine Geschwisterermäßigung gewährt.