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DSK-Schulgeld für das Schuljahr 2025/2026

Aufnahmegebühr

Erstanmeldung, einmalig (für Devisenausländer) 835,00 € Je Kind
Erstanmeldung, einmalig (für Deviseninländer) 28200 ₴ Je Kind
Wiederanmeldung, einmalig (für Devisenausländer) 400,00 € Je Kind
Wiederanmeldung, einmalig (für Deviseninländer) 13650 ₴ Je Kind

Schulgeld Jahresbetrag

Grundschule (Klasse 1 – 4) 7150,00 € Je Kind
Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10) 7920,00 € Je Kind
Sekundarstufe II (Klasse 11 – 12) 8800,00 € Je Kind

Laufende Kosten

Beaufsichtigung, je angefangener 15 Minuten 10,00 €
Gebühr für monatliche Ratenzahlung 20,00 €

Aufenthalt eines Gast-Schülers

1 Arbeitstag 40,00 €

Zusätzliche Deutschstunden

1 Kalendermonat 100,00 €


Zahlungsinformationen

1. Bei der Erstanmeldung zur DSK ist eine nicht rückerstattungsfähige Anmeldegebühr pro Kind zu entrichten. Im Falle einer Wiederaufnahme des Schülers ist eine reduzierte Aufnahmegebühr zu bezahlen. Für die Schüler, die die Schule wegen des Krieges verlassen haben, wird bei der Rückkehr während des Schuljahres 2025-2026 keine Aufnahmegebühr bezahlt.

2. Die Aufnahme des Kindes erfolgt erst, wenn die Aufnahmegebühr gezahlt ist.

3. Stundenplan sowie die Versorgung der Schüler mit Büchern und Arbeitsheften, unterrichtsrelevanten Kopien, mehrstündigen Exkursionen, und Nachmittagsbetreuung in der Grundschule.

4. Kosten für Schulfahrten oder sonstige (außerschulische) Veranstaltungen der DSK sind gesondert zu bezahlen.

Ermäßigung

5. Eine 6%-ige Ermäßigung auf das Jahresschulgeld wird gewährt, wenn das Jahresschulgeld innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Schuljahres in voller Höhe bezahlt wird.

6. Eine 3%-ige Ermäßigung auf das Jahresschulgeld wird gewährt, wenn das Halbjahresschulgeld innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Halbjahres in voller Höhe bezahlt wird.

7. Bei Geschwisterermäßigungen zählen Schulkinder gemeinsam. Das älteste Kind zählt als 1. Kind, das zweitälteste Kind als 2. Kind usw. Das 2. Kind erhält eine Ermäßigung von 10%. Das 3. Kind erhält eine Ermäßigung von 15%. Jedes weitere Kind erhält eine Ermäßigung von 15%. Wenn das Schulgeld vom Arbeitgeber des Auftraggebers bezahlt wird, wird keine Geschwisterermäßigung gewährt.

Die vollständigen Bedingungen finden Sie in „Schulgeldordnung“ (herunterladen Schulgeldordnung)

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