Für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 werden, wie unten tabellarisch dargestellt folgende (nachweisbare) Sprachlernstände erwartet:
Niveau | Jahrgangsstufen |
A2 | Jg. 5-6 |
B1 | Jg. 7 |
Ein Quereinstieg bei DaF- und DaZ-Schülern kann grundsätzlich nur bis zur Jahrgangsstufe 8 erfolgen.
Nur in Ausnahmefällen und bei einer Feststellung des oberen B2-Niveaus, kann eine Aufnahme in die Jahrgangsstufen 9 erfolgen. Die Aufnahme in die 10. und 11. Klasse ist nur auf Anfrage, nach dem Vorstellungsgespräch und mit C1-Niveau.
Grund für diese Obergrenze ist einerseits die Fächerkombination, die auf Deutsch unterrichtet wird und der Zeitrahmen bis zum Abitur.
Wir bitten die Eltern, pro Kind ein Anmeldungsformular auf unserer Webseite auszufüllen und abzusenden oder die Schule auf einem anderen geeigneten Weg zu kontaktieren:
Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Mitteilung über den Termin für ein Vorstellungsgespräch bzw. Aufnahmegespräch. Zu dem Gespräch kommen sie mit dem Kind und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Das Kind kann an Probestunden an einem „Schnuppertag“ (nur für Schüler/innen mit nicht-deutscher Muttersprache) teilnehmen.
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet der Schulleiter nach dem durchgeführten Aufnahmegespräch bzw. Aufnahmetest. In die Entscheidung fließen ebenfalls die Einschätzungen der Fachlehrkräfte ein. Die Aufnahme wird schriftlich bestätigt/abgelehnt.